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  Gesellschaft bürgerl. Rechts mit beschränkter Haftung
 
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Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag



Die Gesellschafter

Rolf Christian Simons

...

und

Holger Maria Kremer

...

haben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, für die folgende Bestimmungen schriftlich niedergelegt werden:

§ 1 Gesellschaftszweck

Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Gewerbes mit dem Inhalt, Produkte und Dienstleitungen für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik anzubieten.

§ 2 Bezeichnung, Sitz

(1) Die Gesellschaft führt die Geschäftsbezeichnung "H&R Rolf Simons u. Holger Kremer GbR mbH".
(2) Sitz der Gesellschaft ist Linnich.

§ 3 Beginn, Dauer, Kündigung

(1) Die Gesellschaft beginnt am 14.12.1998.
(2) Ihre Dauer ist unbestimmt.
(3) ...

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 5 Beiträge, Anteile

(1) ...
(2) Am Gesellschaftsvermögen sind die Gesellschafter (...) zu jeweils 1/2 beteiligt.
(3) ...

§ 6 Gesellschafterkonten

...

§ 7 Geschäftsführung, Vertretung

(1) Die Geschäfte werden von den Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt.
(2) Jeder geschäftsführende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Verpflichtungen im Einzelwert von mehr als 8.000 DM bedürfen jedoch der Zustimmung des Mitgesellschafters.
(3) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis erstreckt sich darauf, die Gesellschaft mit ihrem gesamthänderischen Vermögen, nicht aber die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen zu verpflichten. Die vertretenen Gesellschafter haften demnach für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen.
(4) Die geschäftsführenden Gesellschafter sollen auf allen geschäftlichen Schreiben der Gesellschaft auf die Haftungsbeschränkung hinweisen. Dazu sollen sie mindestens den Namenszusatz "mbH" gem. § 2 Abs. 1 aufführen.

§ 8 Urlaub

...

§ 9 Jahresabschluß

...

§ 10 Entnahmen, Gewinn- und Verlustverteilung

...

§ 11 Krankheit

...

§ 12 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Gesellschaftsanteile

...

§ 13 Auflösung, Fortsetzung, Übernahme

...

§ 14 Auseinandersetzung, Abfindung

...

§ 15 Schlußbestimmungen

...

 

Rolf Simons

Holger Kremer

»Seitenanfang Stand: 18.02.2003 © H&R